Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Betrieb der City Marina Stralsund
Betreiber: Yachthafen Hansestadt Stralsund GmbH, Fährstraße 15, 18439 Stralsund
nachfolgend Vermieter genannt
Stand: 01.07.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Mietern, insbesondere für:
- Liegeplatzverträge,
- Nutzung von Hafen- und Steganlagen,
- Stellflächen für Boote und Trailer,
- sonstige Leistungen des Vermieters.
- Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische bestätigte Annahme des Kundenantrags durch den Vermieter zustande.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Annahme eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zum Vertragsschluss besteht.
- Der Mieter verpflichtet sich, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
3. Liegeplatzvertrag
- Der zugewiesene Liegeplatz darf ausschließlich für das angemeldete Wasserfahrzeug genutzt werden.
- Eine Überlassung des Liegeplatzes an Dritte, Untervermietung oder Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Der Vermieter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen einen gleichwertigen Ersatzliegeplatz zuzuweisen.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- sein Boot in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu halten,
- alle gesetzlichen Vorschriften, Hafenordnungen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten,
- sein Boot ausreichend gegen Sturm, Frost, Feuer, Diebstahl und sonstige Risiken zu sichern,
- Umweltbelastungen, insbesondere Öl-, Kraftstoff- oder Chemikalienaustritte, zu verhindern,
- Schäden oder Gefahren unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
5. Hafenordnung und Sicherheit
- Die jeweils gültige Hafenordnung ist Bestandteil des Vertrages.
- Den Anweisungen des Marina-Personals ist Folge zu leisten, soweit sie der Sicherheit, Ordnung oder dem Schutz der Anlagen dienen.
- Der Vermieter kann bei Gefahr im Verzug notwendige Maßnahmen durchführen, insbesondere Boote sichern, verholen oder Maßnahmen zur Schadensabwehr treffen.
6. Entgelte und Zahlung
- Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Vereinbarung.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu regulieren.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen.
- Der Vermieter kann bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere Leistungen verweigern.
7. Kran-, Hebe- und Serviceleistungen
- Arbeitsleistungen erfolgen nach Auftragserteilung.
- Der Mieter hat vor Durchführung der Arbeiten auf besondere Eigenschaften oder Risiken des Bootes hinzuweisen.
- Der Mieter ist verpflichtet, notwendige Vorbereitungen für Kran- und Transportarbeiten sicherzustellen.
- Zusätzliche Arbeiten werden nach vorheriger Abstimmung berechnet, soweit dies möglich ist.
8. Vermieterpfandrecht
- Nicht abgeholte Boote nach Vertragsende können nach vorheriger Fristsetzung auf Kosten des Mieters umgesetzt oder verwahrt werden.
- Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu.
- Bei Verzug des Mieters mit der Mietzahlung ist der Vermieter berechtigt, jeglicher Entfernung der eingebrachten Gegenstände zu widersprechen bzw. diese zu verhindern.
- Belässt der Mieter eingebrachte Gegenstände nach Ablauf der Mietzeit auf dem Gelände der Marina, so ist der Vermieter befugt, die Gegenstände in Besitz zu nehmen und zur Befriedigung der ihm aus dem Mietverhältnis zustehenden Forderungen zu verwerten.
9. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleitpersonen, Gäste, Crewmitglieder oder von ihm beauftragte Personen verursacht werden.
- Der Mieter stellt sicher, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das Wasserfahrzeug besteht.
- Es wird empfohlen, zusätzlich eine Kaskoversicherung abzuschließen.
10. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, ausgenommen Schäden:
- aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung,
- aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Für witterungsbedingte Ereignisse, Sturm, Hochwasser, Eis, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen haftet der Vermieter nur bei eigenem Verschulden.
11. Zutritt und Überwachung
- Der Vermieter darf die Anlagen zur Kontrolle, Wartung, Sicherheit und Gefahrenabwehr betreten.
- Videoüberwachung kann zum Schutz von Personen, Eigentum und Anlagen eingesetzt werden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Umwelt- und Naturschutz
- Das Einleiten von Abfällen, Abwasser, Öl, Kraftstoffen oder sonstigen schädlichen Stoffen in Gewässer oder Hafenanlagen ist verboten.
- Der Mieter haftet für durch ihn oder in Nr. 9 Abs. 1 der AGBs benannten Personen verursachte Umwelt- und Reinigungskosten.
13. Kündigung
- Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei:
- erheblichen Zahlungsrückständen,
- wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften,
- Gefährdung anderer Nutzer oder der Anlagen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungs- und Gerichtsort ist Stralsund.
- Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
City Marina Stralsund
Yachthafen Hansestadt Stralsund GmbH
Stralsund, den 01.07.2026